Warum brauche ich eine Patientenverfügung?

Auf Holz klopfen ist nicht immer die richtige Vorsorge.

Für alle, die sich nicht nur auf ihr Glück verlassen wollen, ist die Patientenverfügung im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit von großem Wert.

Eine Patientenverfügung als Nachweis meiner Wünsche

Durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall können Situationen auftreten, in denen Sie Ihren Willen oder Ihre Lebensvorstellungen nicht mehr selbst äußern können. Möchten Sie wiederbelebt werden? Dürfen Sie künstlich ernährt oder beatmet werden?

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in einem Notfall erhalten möchten und welche nicht. Nur etwa 30 % der deutschen Bevölkerung haben bislang diese wichtige Verfügung. Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die wesentlichen Punkte dieser Willenserklärung und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Wünsche im Notfall auch berücksichtigt werden.

Hinweis: Unterstrichene Begriffe führen Sie direkt zu näheren Informationen auf den entsprechenden Webseiten.

1. Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?

Eine Patientenverfügung kann nur von geschäftsfähigen volljährigen Personen erstellt werden. Sie selbst übernehmen damit die volle Verantwortung für zukünftige Entscheidungen und entlasten dadurch Ihre Angehörigen. Für Familien ist es oft schwer, Entscheidungen für einen nahestehenden Menschen zu treffen, die eventuell das Leben verkürzen können. Selbst dann, wenn es voraussichtlich keine Aussichten auf Heilung gibt. Behandelnde Ärzte können durch eine vorliegende Patientenverfügung Ihren Willen erkennen und die Therapien dementsprechend anpassen.

Patientenverfügungen sind für die Ärzte bindend!

Die Patientenverfügung wird natürlich erst dann eingesetzt, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Deshalb ist es wichtig, sich bereits in gesunden Tagen mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dies gilt besonders für Menschen, bei denen eine beginnende Demenz festgestellt wurde. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos – auch mündlich – widerrufen werden.

Hinweis: Das Verfassen einer Patientenverfügung ist eine freiwillige Vorsorge. Es darf nicht als Bedingung für beispielsweise den Einzug in ein Pflegeheim gestellt werden.

2. Muß die Patientenverfügung eine bestimmte formelle Ausführung haben?

Rechtlich gesehen bedarf es keiner bestimmten Form, nur eine Unterschrift ist zwingend. Es ist also keine notarielle Beurkundung notwendig. Ich empfehle Ihnen jedoch die Verwendung eines Vordruckes, den Sie in Buchhandlungen oder im Internet erwerben oder sich herunterladen können.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat die BroschüreVorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“ herausgebracht.
Sie enthält nicht nur die jeweiligen Formulare in 2-facher Ausfertigung, sondern gibt hilfreiche Hintergrundinformationen, eine Anleitung zum Ausfüllen und eine Notfallkarte zum Mitführen bei den Ausweispapieren. Die Texte sind übersichtlich gegliedert und verständlich geschrieben.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie die aktuelle Version erhalten, meist erscheint jedes Jahr eine Neuauflage oder nehmen Sie die aktuelle Ausgabe aus dem Internet.

3. Wie formuliere ich eine Patientenverfügung?

Nicht empfehlenswert ist es, nur auf Standardformulierungen zurückzugreifen. Nehmen Sie auch Ihre individuelle Wünsche bezüglich konkreter Behandlungssituationen mit auf. Möglichst genaue Formulierungen helfen Arzt und Angehörigen ohne lange Überlegung, wie es vielleicht von Ihnen gewünscht wäre.

In der oben genannten Broschüre gibt es die Möglichkeit, die persönlichen Einstellungen zum Leben und Sterben niederzulegen oder Ihre religiösen Anschauungen. Diese dienen als weitere Auslegungshilfe Ihrer Wünsche. Die Beschäftigung mit wichtigen Fragen z.B.

– Wie bin ich mit schweren Situationen zurechtgekommen?
– Ist mir die Qualität meines Lebens wichtiger als die Lebensdauer?
– Welche Beziehungen habe ich zu anderen Menschen?

kann Ihnen vielleicht Klarheit darüber geben, wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden wollen. Nehmen Sie sich viel Zeit für die Beantwortung dieser Fragen.

Sie können die Inhalte der Patientenverfügung nicht nur mit Angehörigen, sondern auch mit einem Pfarrer oder den Ärzten besprechen, denen Sie vertrauen. Eine fachkundige Beratung hilft zur Vermeidung von möglichen Widersprüchen zwischen Ihren einzelnen Formulierungen.

4. Wie erfahren die behandelnden Ärzte von meiner Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung macht nur dann Sinn, wenn man sie im Ernstfall auch schnell findet. Informieren Sie also den von Ihnen bestimmten Bevollmächtigten, Ihre Familie oder den Hausarzt. Sagen Sie den Betreffenden, wo sie dieses Dokument in Ihrer Wohnung finden können und hinterlegen einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung in Ihrem Geldbeutel. Sinnvoll ist es, ihn gleich hinter Ihre Krankenversicherungskarte zu legen. Bei einem Notfall wird vom Pflegepersonal sofort danach gesucht.

Die Information über die Existenz einer Patientenverfügung als Notfallpass für den Geldbeutel können Sie sich im Internet herunterladen, z.B. bei www.betreuung-regio-ac.de . Manchmal kann man ihn auch in Apotheken bekommen, fragen Sie nach.

Eine weitere Möglichkeit der Hinterlegung bietet die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister von der Bundesnotarkammer. Dort fragen Gerichte vor der Anordnung eines Betreuers nach, ob eine Patienten- bzw. Betreuungsverfügung vorliegt. www.vorsorgeregister.de

Hinweis: Empfehlenswert ist die Kombination der Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht. Darin wird festgelegt, welche Person in einem Ernstfall Entscheidungen im Sinne des Patienten treffen darf. Ihre Kontaktdaten werden auch in der Patientenverfügung vermerkt. Tauschen Sie sich mit dieser Vertrauensperson rechtzeitig über Ihre gesundheitlichen Wünsche aus.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf meinem Blog zu den Unterschieden zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht. 

5. Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Rein rechtlich gibt es keine bestimmte Frist.

Es reicht jedoch nicht, mit 55 Jahren einmal diese Verfügung auszufüllen und sie dann in der Schublade zu verstauen. Ihre gesundheitliche und persönliche Situation kann sich ändern oder Ihre Ansichten zum Leben und Sterben. Ich empfehle deshalb, sich einmal jährlich damit zu befassen und Ihre Vorstellungen zu überprüfen.

6. Wo erhalte ich noch weitere Informationen?

Bitte beachten Sie, dass meine dargestellten Ausführungen nur einen ersten Überblick zum Thema Patientenverfügung bieten. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. in der Broschüre vom
Bayerischen Staatsministerium der Justiz – Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter 

Diese Broschüre mit Vordrucken (ca. € 6,-) können Sie im Internet bestellen, in Buchgeschäften erwerben oder direkt HIER herunterladen.

Eine persönliche Beratung erhalten Sie in Mittelfranken u.a. bei folgenden Stellen:

» fübs- Fürther Fachstelle für Seniorinnen und Senioren, Königsstraße 112-114, 90762 Fürth
Tel. 0911 – 974-17

» oder das Team der Betreuungsstelle beim Landratsamt Fürth, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth
Tel. 0911 – 9773 – 12 46

» Die Stadt Nürnberg bietet regelmäßig  kostenlose Informationsveranstaltungen zum Thema Vorsorgemöglichkeiten an.

» in Erlangen bietet der Hospizverein Beratungen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kostenlos an.

 

 

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