Wie beantrage ich eine Kurzzeitpflege?

Ob zur Entlastung von pflegenden Angehörigen oder für die Versorgung nach dem Klinikaufenthalt – die Kurzzeitpflege ist in diesen Situationen ein guter Rettungsanker. Wann haben Sie darauf einen Anspruch?

Entlastung für pflegende Angehörige, schnelle Hilfe für Pflegebedürftige oder Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt – eine Kurzzeitpflege ist in diesen Situationen eine gute Lösung. Lesen Sie, was Kurzzeitpflege im Detail bedeutet und wann Sie einen Anspruch darauf haben.

1. Was ist eine Kurzzeitpflege?

Eine Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege. Kurzzeitpflege kommt infrage, wenn es sich

um eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre bzw. ambulante Krankenhausbehandlung handelt. Nach einer schweren Operation oder Erkrankung brauchen manche Patienten vorübergehend Pflege, ohne dass eine dauernde Pflegebedürftigkeit vorliegt. Seit Januar 2016 ist die sogenannte „Übergangspflege“ eine neue Leistung der Krankenkassen.

wenn die Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder Krankheit die Versorgung nicht übernehmen kann (ähnlich der Verhinderungspflege) oder

in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend eine häusliche oder teilstationäre Pflege (z.B. Tagespflege) nicht möglich ist. Das kann ein spontan auftretender hoher Pflegebedarf des Angehörigen sein, den Sie selbst nicht auffangen können. Oder Sie haben noch keinen Heimplatz gefunden und suchen für einige Zeit eine Übergangslösung. Bei b. und c. werden die Leistungen von den Pflegekassen übernommen.

2. Was kostet eine Kurzzeitpflege?

Pflegekassen übernehmen die Kurzzeitpflege bis zu einer Dauer von 8 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.774 Euro. Nicht in Anspruch genommene Zeiten der „Verhinderungspflege“ können umgelagert werden. Maximal stehen für die Kurzzeitpflege dann 3.548 Euro zur Verfügung.

Hinweis: Der übliche Eigenanteil ( = Kosten für Unterkunft und Verpflegung) ist auch bei der Kurzzeitpflege fällig, die Pflegekasse zahlt nur die Pflegekosten. Hat der Pflegebedürftige keine ausreichenden finanziellen Mittel für den Eigenanteil, kann ein Antrag auf Kostenübernahme an das Sozialamt (in Mittelfranken an den Bezirk) gestellt werden. Dieses prüft, ob eventuell Angehörige unterhaltspflichtig sind.

Tipp: Seit Beginn 2017 erhalten Pflegebedürftige einen monatlichen Betrag in Höhe von 125 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen. Dieser Betrag kann im Rahmen einer Kurzzeitpflege für die Unterbringungskosten verwendet werden.

Während der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegeversicherung das Pflegegeld für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte weiter.

3. Wer hat Anspruch auf eine Kurzzeitpflege?

Es gibt zwei berechtigte Personenkreise:

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können zumindest den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro einsetzen.

Liegt keine dauernde Pflegebedürftigkeit vor, kann die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen eine Kurzzeitpflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt übernehmen. Bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für die Pflege bis zu 1.774 Euro jährlich. Dem Versicherten bleibt der Eigenanteil, ca. 30 – 40 Euro pro Tag. Transportkosten zur Einrichtung und zurück nach Hause werden nicht übernommen – weder von der Kranken- noch von der Pflegeversicherung. Reichen Sie bei der Steuererklärung die Kosten der Kurzzeitpflege ein. Eventuell werden sie als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.

4. Wo stellen Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege?

Personen mit Pflegeeinstufung oder ihre Angehörigen stellen den Antrag bei ihrer Pflegekasse, wenn die Kurzzeitpflege im Anschluss an die häusliche Versorgung beginnt.

Bei der Kurzzeitpflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wenden Sie sich an den Sozialdienst. Dieser hat die erforderlichen Antragsunterlagen und unterstützt Sie bei der Suche nach einem freien Platz.

Hinweis: Manchmal sperren sich die Kassen, wenn es um die Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus (ohne Pflegeeinstufung) geht. Es wird geprüft, ob die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung nicht von einer Person übernommen werden kann, die im gleichen Haushalt lebt. Achten Sie darauf, dass im Antrag der genaue Hilfebedarf eingetragen wird, z.B. Hilfe beim Waschen und Ankleiden. Bei einer Ablehnung legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein.

Tipp: In Ferienzeiten sind freie Kurzzeitplätze in den Einrichtungen knapp. Melden Sie Ihren Angehörigen rechtzeitig an, sobald Ihre Urlaubspläne feststehen.

5. Wie finden Sie eine gute Kurzzeitpflegeeinrichtung?

Die Kurzzeitpflege muss in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung genommen werden.

Im Internet bieten Pflegeheimnavigatoren ihre Hilfe bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz an. Bei der Eingabe von Ihrer Postleitzahl erhalten Sie Name und Adressen von Einrichtungen in Wohnortnähe. (z.B. http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/)

Nach meiner Erfahrung ist diese Vorgehensweise in vielen Fällen nicht sehr erfolgreich. Die Navigatoren geben Ihnen zwar Informationen über geeignete Einrichtungen, doch ist auf diesem Weg nicht zu erkennen, ob zur gewünschten Zeit ein freier Platz zur Verfügung steht. Dazu müssen Sie dann die jeweiligen Heime anrufen. Bei einem länger im voraus geplanten Aufenthalt mag dies ein guter Weg sein. In der Praxis ist es meist sinnvoller, sich an einen Pflegestützpunkt oder eine Pflegeberatung zu wenden. Die Mitarbeiter bekommen dort täglich aktuelle Informationen über freie Plätze in der Region und können Ihnen gleich sagen, ob es ein Einzel- oder Doppelzimmer ist.

⇒ Pflegestützpunkt Nürnberg/Tel. 0911 – 53 989 53/ www.pflegestuetzpunkt.de

⇒ Pflegestützpunkt Erlangen/Tel. 09131 – 86 2329/ www.pflegeplatzboerse.uk-erlangen.de

⇒ Fachstelle für Senioren Fürth/Tel. 0911 – 974 178/ www.fuerth.de/Pflegeplatzbörse

Leistungen der Einrichtung

In der Kurzzeitpflegeeinrichtung immer enthalten sind Unterkunft und Verpflegung, meist vier Mahlzeiten am Tag und Getränke. Fragen Sie nach, falls Sie eine bestimmte Diät oder Schonkost benötigen. Je nach Bedarf erhalten die Bewohner Unterstützung bei der körperlichen Hygiene, beim An- und Auskleiden und bei der Nahrungsaufnahme.

Falls erforderlich, werden Verbandswechsel, Blutzucker- und Blutdruckmessungen und weitere notwendigen medizinischen und pflegerischen Leistungen durchgeführt. Friseur, Fußpflege, die Vermittlung von Physiotherapie oder Logopädie, kulturelle Veranstaltungen oder Beschäftigungstherapien, eine Cafeteria oder das Angebot von sozialer Beratung werden oft angeboten. Sprechen Sie mit der Heimleitung und lassen sich einen Hausprospekt geben.

⇒ Ob nach einem Krankenhausaufenthalt oder für eine wohlverdiente Pause von der anstrengenden Pflege der Angehörigen – die Kurzzeitpflege ist ein Rettungsanker in vielen Situationen.

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