Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Leistungen für Pflegebedürftige

Zur Entlastung von pflegenden Angehörigen können Pflegebedürftige stundenweise in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung betreut werden. Für wen ist diese Versorgung geeignet und wer übernimmt die Kosten?

Die Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe, die viel Kraft kostet. Besonders berufstätige Angehörige machen sich oft Gedanken, wie es dem Pflegebedürftigen geht, wenn sie nicht bei ihm sein können. Sie befürchten, dass er nicht ausreichend versorgt ist, z.B. nicht genug isst und trinkt oder sein Tagesablauf keine regelmäßige Struktur hat. Sie versuchen alles, um den Pflegebedürftigen nicht in ein Heim geben zu müssen.

Zur Vermeidung einer ständigen Überbelastung und als Ergänzung zur häuslichen Pflege hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur teilstationären Betreuung geschaffen: das Angebot einer Tages- und Nachtpflege. In diesem Beitrag stelle ich Ihnen das Konzept und die Finanzierung vor.

Hinweis: Hervorgehobene Begriffe in grüner Farbe führen Sie direkt zu näheren Informationen auf den entsprechenden Webseiten.


WAS IST EINE TAGESPFLEGE FÜR SENIOREN?


Als teilstationäre Versorgung wird die zeitweise Betreuung während des Tages oder in der Nacht in einer Einrichtung bezeichnet. Sind die zeitlich begrenzten Besuche eines ambulanten Pflegedienstes nicht ausreichend und eine Rundum-Versorgung im Pflegeheim (noch) nicht erforderlich, ist die Tages- oder Nachtpflege ein gutes Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Pflege.

Dies sind spezielle Tagespflegeeinrichtungen oder Pflegeheime, die Tagespflege anbieten – oft auch ambulante Pflegedienste. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei und meist recht wohnlich gestaltet, bieten sowohl Gemeinschaftsräume als auch Möglichkeiten zum Rückzug oder Ruhen. Der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung ist ein- oder mehrmals die Woche möglich, Öffnungszeiten sind meist zwischen 8 und 16 Uhr.

In der Regel besteht das betreuende Personal aus Alten- oder Krankenpflegekräften, Hauswirtschaftskräften, Betreuungskräften nach § 37b und auch aus ehrenamtlichen Helfern. Regelmäßige Angehörigenabende unterstützen den gegenseitigen Austausch.

Die teilstationäre Pflege umfasst auch die eventuell erforderliche Beförderung von Zuhause in die Einrichtung.


FÜR WEN IST EINE TAGESPFLEGE GEEIGNET?


Geeignet ist die Tagespflege für ältere Menschen mit körperlichen oder kognitiven (z.B. Demenz) Einschränkungen, die ohne Unterstützung den Alltag nicht mehr bewältigen können. Es ist eine gute Möglichkeit für Senioren, die zwar Betreuung oder Pflege benötigen, aber weiterhin in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld wohnen möchten. Tagsüber halten sie sich in der Tagespflegeeinrichtung auf und sind abends und am Wochenende in ihrem Zuhause.

Einen rechtlichen Anspruch auf eine teilstationäre Pflege haben Pflegebedürftige, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend gesichert ist oder dadurch gestärkt werden kann.

Der Pflegebedürftige muss transportfähig und in der Lage sein, mehrere Stunden am Tag sitzend zu verbringen. Rollstühle etc. sind kein Problem, da die Einrichtungen barrierefrei gestaltet sind.

Tipp:

Besonders Menschen mit Demenz haben oft Angst vor Veränderungen und unbekannten Situationen. Zum Abbau dieser Ängste kann ein „Schnuppertag“ helfen. Machen Sie sich vorher selbst ein Bild und besuchen die Einrichtung alleine. Lassen Sie sich ausführlich beraten, wie Sie Ihren Angehörigen auf diesen Schritt vorbereiten können.

 


WELCHE LEISTUNGEN BIETEN DIE TAGESPFLEGEEINRICHTUNGEN?


Die meisten Einrichtungen bieten

  • eine stunden- oder tageweise Betreuung in Gruppen

  • je nach Öffnungszeiten mehrere Mahlzeiten

  • Pflege und medizinische Betreuung, d.h. Leistungen zur Grundpflege wie Hilfe beim Essen und dem Toilettengang oder therapeutische Anwendungen

  • verschiedene Programme zur Freizeitgestaltung ( Gymnastik, Kochen, Spaziergänge, Gedächtnistraining, Ausflüge usw.)

 


WIE SETZEN SICH DIE KOSTEN FÜR DIE TAGES- UND NACHTPFLEGE ZUSAMMEN?


Die Kosten für eine Tagespflegeeinrichtung variieren je nach Einrichtung und Umfang der Leistungen. Sie setzen sich aus folgenden Einzelposten zusammen:

  • Unterbringung und Verpflegung als Stunden- oder Tagespauschale

  • pflegerische oder medizinische Betreuung (abhängig vom jeweiligen Pflegebedarf)

  • Investitionskosten für die Anschaffung und Instandhaltung von Einrichtungsgegenstände und Gebäuden

  • Fahrdienstpauschale oder Abrechnung nach anfallenden Kilometern


WIE KANN DIE TAGES- UND NACHTPFLEGE FINANZIERT WERDEN?

  1. Für Selbstzahler kostet ein Tag ca. 85 Euro.

  2. Bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerische und medizinische Betreuung in der Tagespflegeeinrichtung. Darin enthalten sind auch die Fahrten zur Einrichtung. Voraussetzung für die Übernahme ist die Notwendigkeit einer teilstationären Versorgung, wenn also die häusliche Pflege nicht ausreicht. Dies ist meist bei berufstätigen Angehörigen der Fall oder wenn die pflegenden Angehörige Unterstützung bei der häuslichen Pflege benötigen.

Kosten für Unterkunft , Verpflegung und Investitionskosten müssen – wie auch in einer vollstationären Einrichtung – als Eigenanteil übernommen werden.

Je nach Pflegegrad erhalten Sie folgende Beträge von der Pflegeversicherung als Pflegesachleistungen, mit denen die Tagespflege bezahlt werden kann.

Pflegegrad 2:     724 Euro               Pflegegrad 3:   1.363 Euro

Pflegegrad 4: 1.693 Euro                Pflegegrad 5:    2.095 Euro

Wichtig:

Diese Beträge können zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen oder zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Sie können also weiterhin zur Unterstützung z.B. beim morgendlichen Waschen einen ambulanten Pflegedienst beauftragen ohne dass diese Leistungen von den oben angegebenen Beträgen abgezogen werden.

  1. Zusätzlich bekommt jeder, der einen Pflegegrad hat, einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für Tagespflege eingesetzt werden können. Dies gilt auch für den Pflegegrad 1.

  2. Pro Jahr haben Sie ebenso Anspruch auf 1.774 Euro für die Tages- und Nachtpflege im Rahmen der Verhinderungspflege. Wenn im betreffenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege beansprucht wurde, kann zusätzlich die Hälfte des Betrages für die Tagespflege eingesetzt werden. Insgesamt sind es somit 3.548 Euro pro Jahr.

  3. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus und die Differenz kann nicht selbst bezahlt werden, besteht eventuell Anspruch auf Leistungen der „Hilfe zur Pflege“. Bitte wenden Sie sich dafür an das zuständige Sozialamt.

 

 

WAS IST EINE NACHTPFLEGE FÜR SENIOREN?

Eine Nachtpflege für Senioren bietet die gleichen Leistungen der Tagespflege mit dem Unterschied, dass diese in der Nacht erbracht werden. Besonders wichtig ist dieses Angebot für Angehörige, die einen demenzerkrankten Angehörigen versorgen. Oft ist bei ihnen der Tages- und Nachtrhythmus gestört und die Angehörigen haben keine ausreichende Nachtruhe mehr. Ständiger Schlafmangel und Erschöpfung machen krank – die Nachtpflege kann dem vorbeugen.

Die Nachtbetreuung wird meist von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes im häuslichen Umfeld übernommen . Manche Einrichtungen haben sich auch auf die besonderen Bedürfnisse von demenzkranken Menschen spezialisiert und bieten z.B. ein Nachtcafe an.

Die Kosten für die Nachtpflege setzen sich aus den gleichen Einzelposten wie bei der Tagespflege zusammen.

 Das Konzept der Tages- und Nachtpflege ist eine gute Alternative zu einer Heimunterbringung. Fast 90 % der Tagespflegegäste sind demenzerkrankt und die Angehörigen erhalten durch die teilstationäre Versorgung die notwendige Zeit für persönliche Erledigungen oder zum Auftanken neuer Kräfte. Vielen Angehörigen ermöglicht die Tagespflege die Fortsetzung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Für die Demenzkranken ist der Kontakt mit anderen Gleichgesinnten wichtig. Sie sehen, dass nicht nur sie Einschränkungen haben und können sich gegenseitig stärken. Oft wachsen Gruppen zusammen, auch wenn sie sich vielleicht nicht an die jeweiligen Namen der Mitglieder erinnern. Anregende Beschäftigungen, gemeinsame Mahlzeiten und Ruhepausen geben ihnen eine wohltuende Struktur des Alltags. Angehörige berichten oft, dass die Demenzkranken am Abend recht entspannt nach Hause kommen.

Für beide Seiten ist dieses Angebot eine gute Möglichkeit, die Pflege in der Familie und im eigenen Zuhause zu ergänzen.

 


Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vom Bundesministerium für Gesundheit bietet eine erste Orientierung. Erreichbar ist es Mo – Do von 8 – 18 Uhr und Fr von 8 – 12 Uhr.

Telefon 030 – 340 60 66 – 02

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon

Wenn Sie wissen möchten, wo sich in Ihrer Nähe eine Tagespflegeeinrichtung befindet, fragen Sie bei den Pflegestützpunkten/Seniorenberatungen in Ihrer Kommune nach.

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