Ambulante Pflegedienste – welche Leistungen bieten sie?

Ambulante Pflegedienste ermöglichen vielen Senioren den längeren Verbleib im häuslichen Umfeld. Welche Leistungen können Sie erwarten und mit welchen Kosten sollten Sie rechnen?

Im Alter oder nach einem Krankenhausaufenthalt ist die selbständige Versorgung zuhause oft nicht möglich.  Vielleicht wohnen keine Angehörige in der Nähe oder sie haben durch ihre Berufstätigkeit nicht genügend Zeit für die Pflege der Eltern. In diesen Situationen können ambulante Pflegedienste einen Heimaufenthalt vermeiden oder zumindest hinausschieben.

Der Grundsatz „Ambulant vor stationär“ ist auch ein sozialpolitisches Anliegen und wird vom Gesetzgeber deshalb finanziell unterstützt. Ich informiere Sie in diesem Beitrag über die Leistungen und Finanzierung der ambulanten Pflegedienste.

Hinweis: Unterstrichene Begriffe führen Sie direkt zu mehr Informationen auf den entsprechenden Webseiten.

Was kennzeichnet ambulante Pflegedienste?

Ein ambulanter Pflegedienst ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der häuslichen Versorgung unterstützt. Das Pflegepersonal ( Altenpfleger/-innen, Pflegehelfer und Krankenpfleger/-innen) kommt in Absprache mit dem Betroffenen zu festen Zeiten zu den Senioren nach Hause, um die in einem Pflegevertrag vereinbarten Tätigkeiten durchzuführen. Die Häufigkeit dieser Einsätze ist meist abhängig von der Pflegebedürftigkeit, von einmal wöchentlich bis hin zu mehrmals täglich.

Ziel ist es, die pflegebedürftigen Personen so weit zu unterstützen, dass sie ihr gewohntes Zuhause nicht verlassen müssen.

Die ambulante Pflege ist nicht nur möglich in den eigenen vier Wänden, sondern auch in Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder in Senioren-Wohngemeinschaften.

 

Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste?

Grundpflege
Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität

Behandlungspflege
ärztlich verordnete medizinische Behandlungen ( Wundversorgung, Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Insulingaben u.ä.)

Hauswirtschaftliche Dienste
Reinigung der Wohnung, Wäschewaschen, Einkäufe, Beheizen der Wohnung, Hausordnung, Kochen

Seniorenbetreuung
Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengänge, Einkäufe

Verhinderungspflege
Bis zu 6 Wochen pro Jahr – maximal 1.774 Euro

Voraussetzung:  ab Pflegegrad 2 und seit mindestens sechs Monate Pflege in der häuslichen Umgebung.



Wieviel kosten ambulante Pflegedienste?

Die Preise für die einzelnen Leistungen variieren und können auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die einzelnen Leistungen sind in Punktwerte eingeteilt und jeder Punktwert hat einen bestimmten Euro-Wert. Sie können einen Überblick über die Leistungs- und Preisvergleichslisten kostenfrei bei Ihrer Pflegekasse erhalten.

Pflegedienste müssen sich an die jeweiligen Vereinbarungen halten und dürften Ihnen deshalb auch nicht mehr berechnen. Anders ist es jedoch, wenn Sie die Rechnung des Pflegedienstes komplett selbst zahlen, da vielleicht keine Pflegeeinstufung vorliegt. Dann dürfen die Pflegedienste die Preise selbst festlegen.

Hinweis:

Kaum bekannt ist, dass Sie stets wählen können zwischen

a. einer Abrechnung über sog. Leistungskomplexe

Sie vereinbaren zum Beispiel einmal wöchentlich eine Ganzkörperwäsche für ca. 20 Euro –  unabhängig davon, wie lange sie dauert. Hinzu kommen dann noch die Anfahrtskosten und die eventuell erforderlichen Kosten für die Hilfe beim An- und Auskleiden.

oder

b. einer Abrechnung nach Zeitkontingent

Sie zahlen nach Zeitaufwand plus Anfahrtskosten. Dauert die Ganzkörperwäsche 15 Minuten, dann kostet sie bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 43 Euro etwa 11 Euro.

Sie könnten aber auch diese 15 Minuten für eine andere pflegerische Leistung verwenden und haben dadurch mehr Flexibilität bei den einzelnen Hilfeleistungen.

Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile.

Bei der Pflege meiner Eltern habe ich die Abrechnung nach Zeitaufwand vorgezogen. So wurden die pflegerischen Tätigkeiten ohne Zeitdruck erbracht und gab uns so Spielraum für  spontane Änderungen je nach körperlicher und geistiger Verfassung des zu Pflegenden. Dadurch war auch mal Zeit für mehr Kommunikation und Zuwendung, die manchmal bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen zu kurz kommen.

Besprechen Sie deshalb mit dem Pflegedienst und Ihrem Angehörigen, in welcher Art Sie die Pflege wünschen.


Wer bezahlt die Kosten für ambulante Pflegedienste?

Wer die Kosten für den ambulanten Pflegedienst zahlt, ist abhängig vom zuständigen Leistungsträger.

1. Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Krankenkassen bezahlen den Pflegedienst, wenn es sich um Leistungen der „Häuslichen Krankenpflege“ zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt handelt. Der Arzt verordnet diese Pflege unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht. In der Regel zahlen sie die Kosten für die sogenannte „Behandlungspflege“, wie eine notwendige Wundversorgung oder die Hilfe beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Die vorherige Zustimmung der Krankenkasse ist jedoch erforderlich!

Der Arzt kann zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes oder zur Sicherung der Nachbehandlung zusätzlich eine grundpflegerische Versorgung verordnen. Auch hier empfehle ich die Genehmigung  der Krankenkasse abzuwarten.

Die Krankenkassen zahlen meist nur dann für hauswirtschaftliche Dienste, wenn keine Person im gleichen Haushalt lebt, die dies übernehmen könnte.


2. Kostenübernahme durch die Pflegekassen

Üblicherweise sind es die Pflegekassen, die für die ambulanten Leistungen zahlen. Sie werden bewilligt für Menschen ab dem Pflegegrad 2.

Hinweis:

Der Unterschied zwischen den Erstattungen von der Pflegekasse und den tatsächlichen Kosten für einen ambulanten Dienst kann oft sehr hoch sein. Betrachten Sie die Pflegeversicherung deshalb nur als eine Art „Teilkaskoversicherung“.

Die Pflegekassen bieten folgende Möglichkeiten an:

Pflegegeld

Übernehmen Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege, so erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld. Darüber kann er frei verfügen, meist wird es an die pflegende Person als Anerkennung oder Aufwandsentschädigung weitergegeben.

Das Pflegegeld für die häusliche Pflege beträgt bei:

Pflegegrad 2: 316 Euro /       Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro /       Pflegegrad 5: 901 Euro

Pflegesachleistungen

Engagieren Sie für die Pflege einen von der Kasse anerkannten ambulanten Pflegedienst, können Sie die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Was bekomme ich an Pflegesachleistungen?

Pflegegrad 2:     724 Euro  /   Pflegegrad 3: 1.363 Euro
Pflegegrad 4 : 1.693 Euro   / Pflegegrad 5:  2.095 Euro

Die ambulanten Pflegedienste rechnen ihre Leistungen monatlich direkt mit den Pflegekassen ab – gesetzlich Versicherte brauchen also die Rechnungen nicht vorab zu bezahlen.

Kombinationsleistungen

Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren, wenn dies für Ihren Pflegebedürftigen und seine Angehörigen eine gute Lösung ist. So übernehmen Sie zum Beispiel die tägliche Versorgung mit Pflege und Mahlzeiten, wünschen sich jedoch Unterstützung beim Duschen und Haarewaschen an 2 – 3 Tagen in der Woche. In diesem Fall wird das Pflegegeld prozentual in dem Umfang vermindert, in welchem Pflegesachleistungen in dem jeweiligen Monat in Anspruch genommen wurden. Haben Sie also 60 % der Pflegesachleistungen benötigt, so erhalten Sie noch 40 % des Ihnen zustehenden Pflegegeldes.

Aus diesem Grund wird bei dieser Kombination das Pflegegeld erst gezahlt, wenn der Pflegedienst seine Leistungen bei der Pflegekasse eingereicht hat. Erhalten Sie nur Pflegegeld, wird das Geld am Anfang des Monats überwiesen.

 

Hinweis: Die Entscheidung für Kombinationsleistungen müssen Sie für sechs Monate festlegen. Ein monatlicher Wechsel zwischen Sachleistungen und Kombinationsleistungen ist nicht möglich, außer der gesundheitliche Zustand des Pflegebedürftigen ändert sich gravierend.


Verhinderungspflege

Können pflegende Angehörige aufgrund von Urlaub oder Krankheit die häusliche Versorgung nicht übernehmen, so haben sie Anspruch auf „Verhinderungspflege“. Ab dem Pflegegrad 2, bis zu 1.774 Euro pro Jahr bis zu 42 Tage. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden. Wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden genutzt wird, zieht die Pflegekasse keinen der 42 Tage ab.

Entlastungsbetrag

Für jeden Pflegegrad gibt es zusätzlich einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der zweckgebunden einzusetzen ist. Damit kann u.a. die Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hilfe zur Haushaltsführung durch zugelassene Dienste, stundenweise Betreuung zuhause oder der Besuch von Betreuungsgruppen bezahlt werden. Dieser Entlastungsbetrag wird nicht automatisch überwiesen sondern nur gegen Nachweis der Auslagen.

Bei Pflegegrad 1 kann dieser Betrag auch für die Grundpflege durch einen Pflegedienst verwendet werden.

 


3. Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt

Reichen die finanziellen Mittel des Betroffenen und seiner Angehörigen nicht aus, kann man einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen. Bitte rechtzeitig beantragen – die Leistungen werden nicht rückwirkend ausgezahlt.

4. Kostenübernahme durch private Pflegezusatzversicherungen

Damit Sie bei Bedarf Leistungen erhalten können, muss der Antragrechtzeitigabgeschlossen worden sein. Bei bereits bestehenden Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit ist die Aufnahme in eine private Pflegezusatzversicherung meist nicht mehr möglich.

5. Kostenübernahme durch den Pflegebedürftigen – Selbstzahler

Die Pflegekassen übernehmen nicht immer die vollständigen Kosten oder es werden Leistungen in Anspruch genommen, für die es keinen erkennbaren Grund gibt. Pflegebedürftige oder eventuell die unterhaltspflichtigen Kinder müssen dann für die Differenz selbst aufkommen.

Wie finden Sie einen guten ambulanten Pflegedienst?

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse prüft die ambulanten Pflegedienste jährlich. Sie finden im Internet Pflegedienstnavigatoren, die Ihnen Pflegedienste in Ihrem Wohnumfeld und die jeweilige Bewertung nennen.

Fragen Sie auch im Bekanntenkreis und bei Ihren Nachbarn, ob sie einen Pflegedienst empfehlen können. Berichte aus erster Hand sind oft sehr hilfreich.

Beratungsstellen in der Kommune haben meist eine gute Übersicht über vertrauenswürdige Pflegedienste. Eine Anlaufstelle im Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen finden Sie auf meiner Seite „Beratungsstellen“.

Bei der Auswahl des Pflegedienstes achten Sie bitte auf folgende Punkte:

  • Wird ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zuhause angeboten?

  • Werden die Angehörigen mit in die Planung einbezogen?

  • Wie häufig wechseln die Pflegekräfte?

  • Haben Sie Einfluss auf die Pflegeplanung in Bezug auf Pflegezeiten?

  • Ist der Pflegedienst bei den Pflegekassen zugelassen?

 

Vertrauen Sie auch Ihrem „Bauchgefühl“: Haben Sie den Eindruck, dass die Pflegekräfte offen sind für die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, ausreichend qualifiziert und mit genügend Sprachkenntnissen für eine gute Kommunikation?

Bei Schwierigkeiten während der Pflege, die sich nicht im persönlichen Gespräch lösen lassen, wenden Sie sich bitte an die Pflegestützpunkte in Ihrer Gemeinde oder an die Pflegekasse. Adressen von Pflegestützpunkten im Großraum Nürnberg finden Sie auf meiner Seite „Beratungsstellen„.

 

Worauf sollten Sie beim Pflegevertrag achten?

Schließen Sie immer erst einen Pflegevertrag ab, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen.

Folgende Punkte sollten enthalten sein:

  • Die genaue Auflistung der einzelnen Leistungen mit den entsprechenden Kosten

  • Eine ausreichende Zahlungsfrist – keine Einzugsermächtigung oder Abschlagszahlungen

  • Die Kündigungsfrist nicht länger als 14 Tage, von seitens des Pflegedienstes 6 Wochen

  • Keine durchgehenden Zahlungen bei einem Klinikaufenthalt des Pflegebedürftigen

  • Sind die Mitarbeiter für selbst verursachte Schäden versichert?

  • Haben Sie jederzeit Einblick in die Pflegedokumentation?

 


⇒  Ohne die Leistungen der ambulanten Pflegedienste könnten viele Menschen ihre Selbständigkeit in ihrem Zuhause nicht erhalten. Sie entlasten pflegende Angehörige und bieten ihnen die notwendige Unterstützung oder eine Auszeit von dieser anstrengenden Tätigkeit.

 

Diesen Ratgeber zur Pflege können Sie hier online herunterladen oder als Druckversion kostenfrei bestellen:

publikationen@bundesregierung.de
www.bundesgesundheitsministerium.de  

Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock

 

Zurück
Zurück

Ehrenamt im Alter – ein Gewinn für beide Seiten

Weiter
Weiter

Wie bereite ich mich auf den Klinikaufenthalt vor?